Allgemeine Mietbedingungen
JUNGFAHRERZUSCHLAG: Der "Jungfahrerzuschlag" ermöglicht es Fahrern im Alter von 19 und 20 Jahren, Autos der Kategorien A, B, Z, J, V2 zu mieten und dafür 10 € + MwSt. pro Miettag zu zahlen, sofern sie seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines Führerscheins sind. Junge Fahrer können ihrer Miete keine Super CDW oder Super Deckung hinzufügen.
ZAHLUNG SBEDINGUNGEN: Für alle Gruppen muss eine von Autohellas Hertz akzeptierte gültige Kreditkarte ist zur Vorausgenehmigung der Haftung des Mieters (lt. den in den "HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG (CDW-SCDW)" aufgeführten Beträgen) und zur Begleichung der endgültigen Mietgebühren (bei nicht im Voraus bezahlten Reservierungen) vorzulegen.
Obwohl wir uns bemühen, dass alle auf unseren Websites angegebenen Preise korrekt sind, können manchmal Fehler auftreten. Wir arden Sie so schnell wie möglich informieren, wenn wir einen Fehler im Preis Ihrer Reservierung entdecken und Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Buchung zum korrekten Preis zu bestätigen oder zu stornieren. Unsere üblichen Stornierungsgebühren entfallen, wenn Sie sich für eine Stornierung entscheiden. Wenn Sie stornieren und den Mietpreis bereits bezahlt haben, erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung. Wenn wir Sie nicht erreichen können, betrachten wir Ihre Reservierung als storniert.
FÜHRERSCHEIN: Der Fahrer muss seit mindestens einem Jahr über einen gültigen Führerschein verfügen. Die Fahrerlaubnis muss griechisch, europäisch (für EU-Länder) oder international (für Länder außerhalb der EU) sein Für weitere Informationen zum akzeptierten Führerschein nach Herkunftsland klicken Sie bitte hier.
NACHFRIST: Am Ende der vereinbarten Mietzeit gewährt Autohellas Hertz eine kostenlose Nachfrist von 29 Minuten. Nach Ablauf dieser Frist wird dem Mieter eine Gebühr von mindestens einer vollen Tagesmiete berechnet.
VERKEHRSSTRAFEN: Alle sich aus dem Verhalten des Fahrers ergebenden Bußgelder gehen ausschließlich zulasten des Mieters.
VERSICHERUNG: Alle berechtigten Fahrer von Autohellas Hertz Fahrzeugen sind gegen Feuerschäden am gemieteten Fahrzeug sowie durch eine Haftpflichtversicherung gegen Tod, Verletzungen und Sachschäden Dritter abgesichert. Beide Deckungen unterliegen den AGB des zwischen Autohellas Hertz und dessen Versicherer bestehenden Versicherungsvertrags.
HAFTUNGSBERSCHRÄNKUNG (CDW-SCDW): Die Haftung des Mieters für Schäden am gemieteten Fahrzeug kann unter der Voraussetzung, dass nicht gegen das griechische Verkehrsgesetz verstoßen wird, durch Zahlung von 12€, 15€, 23€, 44€ bzw. 80€ pro Tag auf eine Beteiligung in Höhe von 650€ für die Fahrzeuggruppen A, B, J, Z, V2 von 800€ für die Fahrzeuggruppen C, D, F, K, M, P, R, T, von 1,000€ für die Fahrzeuggruppen E, EM, EE, ZE, FE, DE, N, O, NM, U, V, Y, YL, 1, 5, 8, V3, V4, V5 von 1,300€ für die Fahrzeuggruppen 9, SE, SY, 9F, V6 sowie von 3,000€ für die Fahrzeuggruppen 3, 9L, YP reduziert werden. Diese Deckung gilt nicht für Schäden, die an der Fahrzeugunterseite, den Rädern und den Reifen entstehen. Diese Deckung gilt nicht für Schäden, die an der Fahrzeugunterseite, und den Rädern entstehen.
Durch zusätzliche Zahlung von 8€, 10€, 15€, 29€ bzw. 50€ pro Miettag (SCDW) kann der Mieter die obige Haftung auf eine Beteiligung in Höhe von 160€ für die Fahrzeuggruppen A, B, J, Z, V2 von 200€ für die Fahrzeuggruppen C, D, F, K, M, P, R, T, von 300€ für die Fahrzeuggruppen E, EM, EE, ZE, FE, DE, N, O, NM, U, V, Y, YL, 1, 5, 8, V3, V4, V5 von 400€ für die Fahrzeuggruppe 9, SE, SY, 9F, V6 sowie von 800€ für die Fahrzeuggruppen 3, 9L, YP reduzieren.
DIEBSTAHLSCHUTZ (TP): Der Diebstahlschutz ist eine optionale Zusatzleistung. Bei Wahl von TP wird die finanzielle Haftung des Mieters bei Gesamt-Diebstahl des Autohellas Hertz-Mietwagens durch Zahlung einer täglichen Gebühr in Höhe von 6€, 9€, 12€, 18€ bzw. 40€ pro Miettag, auf 650€ für die Fahrzeuggruppen A, B, J, Z, V2 auf 800€ für die Fahrzeuggruppen C, D, F, K, M, P, R, T, auf 1,000€ für die Fahrzeuggruppen E, EM, EE, ZE, FE, DE, N, O, NM, U, V, Y, YL, 1, 5, 8, V3, V4, V5 auf 1,300€ für Fahrzeuggruppe 9, SE, SY, 9F, V6 und auf 3,000€ für die Fahrzeuggruppen 3, 9L, YP reduziert. Davon ausgeschlossen ist der Diebstahl beliebiger persönlicher Gegenstände.
Der Preis haengt vom Fahrzeuf ab. Taeglich: €9 für die Fahrzeuggruppen A, B, J, Z, V2 €11 für die Fahrzeuggruppen C, D, F, K, M, P, R, T, €17 für die Fahrzeuggruppen E, EM, EE, ZE, FE, DE, N, O, NM, U, V, Y, YL, 1, 5, 8, V3, V4, V5, €22 für die Fahrzeuggruppen 9, SE, SY, 9F, V6 und €45 für die Fahrzeuggruppen 3, YP, 9L.
ERWEITERTE PANNENHILFE (ERA): Die "Erweiterte Pannenhilfe" erweitert die Pannenhilfe-Deckung um Fälle, die nicht mit einer mechanischen Panne des Fahrzeugs verbunden sind, wie z. B.: 1) Hilfe, falls der Mieter sich aus dem Auto ausgesperrt hat 2) Hilfe bei Stillstand des Fahrzeugs aufgrund von Kraftstoff- oder Batteriemangel. 3) Hilfe bei einem notwendigen Reifenersatz/wechsel.
Dieser Service ist gegen eine zusätzliche Gebühr von 3 € pro Miettag erhältlich.Für den Fall, dass der Fahrer in einer der oben genannten Situationen die Pannenhilfe in Anspruch nehmen muss und nicht die "Erweiterte Pannenhilfe" gewählt hat, wird eine zusätzliche Gebühr von 60 € + MwSt. erhoben.
PERSÖNLICHE UNFALLVERSICHERUNG (PAC): Gegen eine Gebühr von €8 pro Tag kann eine persönliche Unfallversicherung abgeschlossen werden, welche bis zu einer Grenze von €1.500 die Kosten für die medizinische Versorgung vom Fahrer deckt, die aus einem Unfall mit dem gemieteten Fahrzeug resultieren.
Außerdem sind Unfalltod und totale / teilweise permanente Invalidität durch einen Unfall mit dem gemieteten Fahrzeug bis zu einer Grenze von €50.000 abgedeckt.
UNFALLVERWALTUNGSGEBÜHR (IAF): Im Falle eines Unfalls ist der Mieter unabhängig von der Haftung des Mieters sowie wegen Verletzung der griechischen Straßenverkehrsordnung verpflichtet, Autohellas Hertz eine nicht erstattungsfähige Gebühr von 30 € + MwSt. zu zahlen, um die Verwaltungskosten zu decken.
VERKEHRSVERGEHEN VERWALTUNGSGEBÜHR (FAF): Im Falle eines Verkehrsvergehens der griechischen Straßenverkehrsordnung verpflichtet, Autohellas Hertz eine nicht erstattungsfähige Gebühr von 15 € + MwSt. zu zahlen, um die Verwaltungskosten zu decken.
ZUSÄTZLICHE FAHRER: Für jeden zusätzlichen Fahrer ist eine Gebühr von €5 pro Tag zu zahlen.
FLUGHAFENGEBÜHR (ASC): Die Gebühr für alle Flughäfen in Griechenland beträgt 6%, ausgenommen der Flughafen Eleftherios Venizelos in Athen, wo sie sich auf 13% beläuft. Dieser Anteil wird auf die Summe aller Gebühren ausgenommen Steuern und Betankungsgebühren berechnet.
ZUSÄTZLICHE REINIGUNGSGEBÜHR: Gilt, wenn das Fahrzeug bei der Rückgabe über die übliche Reinigung hinaus gereinigt werden muss, um es für die nächste Anmietung vorzubereiten. Die biologische Reinigungsgebühr beträgt 100 € (zzgl. MwSt.). Für Fälle, in denen wir einen Sitz, einen Kindersitz und nicht die ganze Limousine reinigen müssen, beträgt die Gebühr 50 € (zzgl. MwSt.).
VORAUSZAHLUNG DER TANKFÜLLUNG/BATTERIE AUFLADEN: Für eine Mietdauer von 3 Tagen oder mehr ist der Mieter verpflichtet, bei Beginn der Mietdauer die Kosten für den im Tank des zu mietenden Fahrzeugs befindlichen Treibstoffs vorab zu entrichten. Bei Rückgabe des gemieteten Fahrzeugs und zu keinem anderen Zeitpunkt kann der Mieter eine Erstattung der Kosten für den im Tank verbliebenen Treibstoff verlangen. Falls diese Menge geringer als die vorab bezahlte Menge ist, wird eine Wiederbetankungsgebühr in Rechnung gestellt.
WIEDERBETANKUNGSGEBÜHR: €16
KINDERSITZE: Auf Anfrage erhältlich gegen eine Tagesgebühr von €7.
NAVIGATION - GPS: Auf Anfrage erhältlich gegen eine Tagesgebühr von €8.
SCHNEEKETTEN: Erhältlich gegen eine Tagesgebühr von 8 € und nur nach schriftlicher Anfrage des Mieters mindestens 7 Tage vor Mietbeginn.
VERFÜGBARKEIT DER FAHRZEUGMODELLE: Das Unternehmen behält sich das Recht vor, ein vom ursprünglich reservierten Fahrzeugmodell abweichendes, gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeugmodell zur Verfügung zu stellen.
ABHOLUNG / ANLIEFERUNG: Für jede Abholung oder Anlieferung, die nicht an einem Autohellas Hertz-Standort stattfindet, werden €14 in Rechnung gestellt (Stadttarif). Außerhalb der Stadtgrenzen wird zusätzlich zum Stadttarif eine Gebühr von 0.60€/km für die Fahrzeuggruppen A, B, und J, von 1.20€/km für die Fahrzeuggruppe 9, von 1.80/km € für die Fahrzeuggruppen 3, 9L und YP sowie von 0.90€/km für alle übrigen Fahrzeuggruppen berechnet. Die Gebühr für jede Anlieferung oder Abholung außerhalb der Geschäftszeiten beträgt €50.
EINWEGMIETEN: Möglich zwischen Autohellas Hertz- Standorten mit schriftlicher Genehmigung und einem speziellen Gebührenvertrag mit Autohellas Hertz.
GRENZÜBERSCHREITENDE ANMIETUNG: Zulässig nur basierend auf einem vorherigen schriftlichen Genehmigung mit Autohellas Hertz.
FÄHRBESCHRÄNKUNGEN: Nur mit vorheriger Genehmigung von Autohellas Hertz und unter der Voraussetzung, dass der Mieter die Deckung für Fährtransport akzeptiert hat, zulässig. Andernfalls haftet der Mieter für alle Schäden am Mietfahrzeug, die während des Transports entstehen, unabhängig von den zu Beginn des Mietverhältnisses akzeptierten und bezahlten Deckungen und Haftungsbeschränkungen.
Die Deckung für Fährtransporte kann gegen eine zusätzliche Gebühr von 20 € + MwSt pro Tag und eine maximale Belastung von 60 € + MwSt pro Miete erworben werden.
PANNENHILFE: Interamerican (24 Stunden-Service, Tel: (+30) 210 626 4646 /(+30) 210 94 61 044).STEUERN: Alle in dieser Broschüre angegebenen Tarife und Gebühren unterliegen der gesetzlichen Mehrwertsteuer.